Schöffenwahl 2023

Heuer findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Schöffenamt verlangt in hohem Maß Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen, im Hinblick auf den oft anstrengenden Sitzungsdienst aber auch körperliche Eignung. Anmeldungen sind bis zum 17.03.2023 im Rathaus Mitterskirchen möglich. Unter nachfolgenden Links können Sie die Bekanntmachung, den Flyer sowie das Bewerbungsformular inkl. Voraussetzungen einsehen: - Flyer zur Schöffenwahl - Bewerbungsformular Jugendschöffe - Bewerbungsformular Schöffe - Bekanntmachung - Bekanntmachung Jugendschöffe
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